lv-gegenwind-bw.de, 15.03.2019, hat geschrieben:
Pressemitteilung des Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften e.V. - 15.03.2019
Bürgerinitiativen fordern klare Regeln für Windkraftausbau
Der gemeinsam von vier Ministerien der grün-roten Landesregierung im Jahr 2012 erlassene Windenergieerlass Baden-Württemberg tritt am 09. Mai 2019 planmäßig außer Kraft. Die grün-schwarze Landesregierung konnte sich nun offensichtlich nicht auf einen Nachfolgeerlass einigen. Deshalb soll der Windenergieerlass ersatzlos auslaufen; ein Internetportal - das sich jedoch als reine Linksammlung entpuppt - soll an seine Stelle treten.
Da zukünftig verbindliche und einheitliche Ausführungsbestimmungen und Orientierungshilfen für Genehmigungsbehörden und Planungsträger fehlen, entsteht erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit.
So soll es zukünftig z.B. keine einheitliche und verbindliche Regelung zur
- Eignung von Flächen für die Windkraftnutzung (Mindestertragsschwelle)
(derzeit: minimale Windhöffigkeit 5,3 m / sec. – 5,5 m / sec. in 100 Meter über Grund)- Mindestabstand zur Wohnbebauung (derzeit: 700 Meter) mehr geben.
Deshalb ist zu befürchten, dass die Windkraftindustrie diese von der Landesregierung zu verantwortende Unsicherheit zu ihrem Vorteil nutzen wird und der Schutz von Landschaft, Natur und Menschen noch mehr als bisher unter die (Wind)-Räder kommt.
Der Landesverband der Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen hat sich deshalb an Ministerpräsident Kretschmann gewandt und fordert klare Regeln für den Windkraftausbau. Hierzu zählen insbesondere:
Windkraft nur an Standorten mit Nachweis einer ausreichenden Windhöffigkeit.
Deshalb sollte eine
- verbindliche Mindestertragsschwelle von 80% des EEG-Referenzwertes für die Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten / -Konzentrationsflächen und Genehmigung von Windkraftprojekten festgelegt und die
- Vorlage von zwei TR6-konformen Windgutachten in Genehmigungsverfahren vorgeschrieben werden.
Bereits im aktuellen Windenergieerlass wird als Mindestrichtwert für die Wirtschaftlichkeit 80% des EEG-Referenzertrages angegeben. Erst ab Erreichen dieser Schwelle kann ein öffentliches Interesse am Ausbau der Windkraft bestehen (potentiell unwirtschaftliche Investitionen können nicht im öffentlichen Interesse sein).
Deshalb sollte dieser Richtwert nun verbindlich festgeschrieben werden. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Dass Investoren von Windkraftprojekten die Eignung eines Standortes nicht nachweisen müssen, ist ein unhaltbarer Zustand.
Besserer Schutz der Anwohner von Windkraftindustrieanlagen:
Hierfür halten wir einen Mindestabstand (Vorsorgeabstand) von 10-H (10-fache Anlagenhöhe) zur Wohnbebauung für erforderlich.
In Baden-Württemberg gilt bisher ein Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung von nur 700 Meter. Dies ist der geringste Mindestabstand aller Bundesländer. Die Bürgerinnen und Bürger im „Ländle“ haben jedoch den gleichen Schutz vor diesen Industrieanlagen verdient, wie in anderen Bundesländern. Hier darf es keine Zweiklassen-Gesellschaft geben.
Seit 2012 sind die Windkraftanlagen zudem wesentlich größer und lauter geworden. Auch dies erfordert einen größeren Mindestabstand.
Darüber hinaus halten wir einen besseren Schutz von Landschaft und Natur, sowie die Verbesserung der Genehmigungsverfahren für erforderlich.
Windkraftanlagen sind Industrieanlagen von enormer Dimension. Von ihnen gehen erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen aus. Deshalb steht der Windkraftausbau in der öffentlichen Kritik und jedes Windkraftprojekt erzeugt kontroverse Diskussionen vor Ort.
Zudem ist aufgrund der geringen Windhöffigkeit in Baden-Württemberg hier die Sinnhaftigkeit des Windkraftausbaus grundsätzlich in Frage zu stellen. So konnte die EnBW im Jahr 2018 mit ihren 47 Windkraftanlagen (installierte Leistung: 150 MW) an 13 Standorten nur 265 GWh / a Windstrom erzeugen, statt der geplanten 365 GWh / a und blieb somit 27 % hinter den Erwartungen zurück.
Dabei war das Jahr 2018 in Baden-Württemberg ein überdurchschnittliches Windjahr; in allen Monaten lag das Windaufkommen über dem langjährigen Durchschnitt.
In Baden-Württemberg kämpfen ca. 100 lokale Bürgerinitiativen für den Erhalt von Landschaft und Natur und gegen den Bau von Windkraftanlagen. Viele davon sind in unserem Landesverband organisiert.
Wir sind davon überzeugt, dass bei der Umsetzung der von uns vorgeschlagenen Regelungen und Bestimmungen viel Konfliktstoff bei der Umsetzung der Energiewende vermieden wird.
Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen
gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften e.V.
Es ist schon sehr traurig und es muss weit mit GRÜNE-BW gekommen sein, wenn wir 2019 mit Kretschmann und Untersteller soweit sind, dass gläubige Bürger ihren Ministerpräsidenten und Umweltminister in Baden-Württemberg bitten müssen, die Basics zu Sitten und Anstand in Wald, Landschaft und Energiewirtschaft einzuhalten. BI's eine GRÜNE Landesregierung bitten müssen Sitten und Anstand in Wald, Landschaft und Energiewirtschaft mit nachhaltigen Regelungen zu stützen und zu respektieren.
Quellen & Hinweise:
Alle genannten Marken, Markennamen und geschützte Warenzeichen sind das Eigentum der Rechteinhaber.