Braunsbach/Orlach Windrad
Vogelschutz-Bedenken: Das Windrad Orlach 6 steht weiter still
20.02.2019: Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt den Antrag auf Winter- und Nachtbetrieb für Orlach 6 ab.
Mit Beschluss vom 15. November hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den Antrag auf Winter- und Nachtbetrieb für die seit März 2017 stillgelegte Windkraftanlage Orlach 6 im Windpark Braunsbach abgelehnt. „Wir haben dem Antragsteller unseren Beschluss heute zugestellt“, teilt dazu Ulrike Zeitler, Vorsitzende Richterin und Pressesprecherin des Gerichts, am Dienstagnachmittag mit. Es hätten nicht die Voraussetzungen für eine Abänderung des ursprünglichen Beschlusses vom 15. März 2017 vorgelegen.
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Der Antrag für die betriebliche Teilgenehmigung ist am 19. Dezember vergangenen Jahres beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingegangen. „Mich wundert, dass so schnell entschieden werden konnte“, so kommentiert Braunsbachs Bürgermeister Frank Harsch den Beschluss. „Es hieß doch, dass kistenweise Akten zu prüfen seien.“
Und warum drehen Naturstromspeicher-Gaildorf, Michelbach-Bilz, Obersontheim und Mainhardt-Rote Steige sich weiter? Nichts ist dort anders, keinesfalls besser, als in Braunsbach-Orlach und vielen anderen Windparks. Obersontheim wurde mit windigen Argumenten komplett an der Öffentlichkeit vorbei geplant und errichtet. Nicht einmal das, ist dem NABU bis heute eine Bemerkung wert. Die lokalen NABU- und BUND-Strukturen im Landkreis Schwäbisch-Hall sind derartig versifft, korrupt und verfilzt, das die beteiligten Protagonisten ihren Arsch weder vor, während - noch nach den regulären Beteiligungsverfahren hoch bekommen. NABU selber hat vor wenigen Monaten mitgeteilt, das von hunderten Beteiligungs- und Baurechtsverfahren in Kretschmann seinem Land bzgl. Windkraft keine 1% nur annähernd regelkonform errichtet wurden. Dieser, von Kretschmann und Untersteller initiierten Bau-, Öko, Klima- und Umweltbetrug, wird durch Naturstromspeicher-Gaildorf in einer innovativen und einzigartigen Weise noch turmhoch übertroffen.
Warum unsere lokalen Helden, z.B. Bürgermeister Zimmermann, Regierungspräsident Reimer und Pücklervorstand Matthias Rebel sich und Gaildorf für diese unchristlichen Machenschaften opfern konnte noch nicht ermittelt werden. Sehr bemerkenswert scheint die konspirative Harmonie der mit dem betrügenden Atom- & Kohlestromspeicher-Projekt (vormals Naturstromspeicher!) in Gaildorf! Die lokale RUNDSCHAU-Redaktion scheint mehr als ihre Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Überparteilichkeit und ihre Unabhängigkeit an Bürgermeister Zimmermann, Betonbau BÖGL, Betrug, Korruption & Pücklervorstand Matthias Rebel geopfert zu haben.
Braunsbach
Das Windrad Orlach 6 steht still – und dabei bleibt es
22.02.2019 - Nach der Ablehnung des Winter- und Nachtbetriebs für das Windrad Orlach 6 im Windpark Braunsbach ist unklar, wie es in dem Verfahren weitergeht. Der Investor prüft rechtliche Schritte.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Antrag auf Winter- und Nachtbetrieb für die seit März 2017 stillgelegte Windkraftanlage Orlach 6 im Windpark Braunsbach abgelehnt. Nach Prüfung der beim Gericht eingereichten Unterlagen seien die Voraussetzungen für eine Abänderung des ursprünglichen Beschlusses zur Stilllegung nicht erfüllt worden, erklärt Ulrike Zeitler, Vorsitzende Richterin und Pressesprecherin des Stuttgarter Gerichts. „Eine Teilgenehmigung ist nach unserer Auffassung nicht möglich“, so die Juristin.
Fehlende Prüfung
„Wir sind erleichtert, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat“, schreibt dazu Gerhard Bronner, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbands (LNV), in einer Pressemitteilung. LNV und Naturschutzbund (Nabu) Baden-Württemberg hatten bereits im April 2016 Widerspruch gegen die Errichtung der Anlage eingelegt, weil sie inmitten des Brutreviers von vier geschützten, windkraftsensiblen Greifvogelarten steht – unter anderem ein Dichtezentrum des Rotmilans. Mit dem jetzt verkündeten Beschluss habe man den Umweltverbänden recht gegeben und eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das bereits errichtete Windrad gerügt. „Das Gericht verweist in seinem Beschluss darauf, dass der Winter- und Nachtbetrieb bereits beim letzten Verfahren des Verwaltungsgerichtshofs beantragt war und schon damals abschlägig beschieden wurde“, ergänzt Bronner.
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