Windenergieerlass BW soll am 09. Mai 2019 ersatzlos außer Kraft gesetzt werden
Linksammlung soll Verwaltungsvorschrift ersetzen. Der Windenergieerlass BW aus dem Jahr 2012 tritt planmäßig am 09. Mai 2019 außer Kraft und wird NICHT ersetzt. Das „Themenportal Windenergie“ soll an seine Stelle treten:
Pressemitteilung des Umweltministeriums BW vom 18.02.2019:
Der Windenergieerlass Baden-Württemberg ist ein Kompendium der aktuellen Rechtslage zum Windkraftausbau, mit Interpretationen und Leitlinien der Landesregierung. (Er schafft jedoch keine eigenständige Rechtslage!) Es handelt sich um eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift von vier Ministerien (Umwelt, Ländlicher Raum, Verkehr, Finanzen und Wirtschaft). Die interessierte Öffentlichkeit erhält auf 50 Seiten einen Überblick über wesentliche Sachverhalte zum Ausbau der Windkraft, mit Verweisen auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.
Allerdings steht der Windenergieerlass auch in der Kritik, so werde obergerichtliche Rechtsprechung, insbesondere die des EuGH, nicht berücksichtigt und Zusammenhänge werden unvollständig und daher verzerrt dargestellt. Mit dem Auslaufen des Erlasses werden diese Kritikpunkte jedoch nicht beseitigt, sondern nur intransparent, denn die rechtlichen Grundlagen und ihre Interpretation durch die Landesregierung werden sich nicht ändern.
Der Windenergieerlass ist für nachgelagerte Behörden, z.B. Genehmigungsbehörden, verbindlich. Für Träger der Regionalplanung / Flächennutzungsplanung bietet der Erlass eine Hilfestellung für die Planung. Die Planungsträger treffen eigenständige planerische Entscheidungen.
Im Windenergieerlass sind wichtige Leitlinien und Definitionen vorgegeben, wie z.B.
- Eignung von Flächen für die Windkraftnutzung: minimale Windhöffigkeit 5,3 m / sec. – 5,5 m / sec. in 100 Meter über Grund (Mindestertragsschwelle; Seite 13 ff.)
- Vorsorgeabstand von 700 Meter zur Wohnbebauung (Seite 21).
Diese Leitlinien für die minimale Windhöffigkeit und den Mindestabstand zur Wohnbebauung wird es zukünftig in dieser Form nicht mehr geben!
Das „Themenportal Windenergie“ ist lediglich eine Linksammlung der beim Ausbau der Windkraft zu beachtenden Rechtsgrundlagen, wie Gesetze, Verordnungen, Erlasse, usw.. Die Verantwortung hierfür liegt beim Regierungspräsidium Tübingen (ZSV: Zentrale Stelle für die Vollzugsunterstützung) . Derzeit ist diese Linksammlung noch sehr rudimentär.
Der Windenergieerlass ist eine Verwaltungsvorschrift, die rechtliche Anforderungen erfüllen muss (Verbindlichkeit) und auf eine längere Geltungsdauer angelegt ist (Dauerhaftigkeit). Sachverhalte sollen umfassend geregelt werden (Vollständigkeit). Änderungen erfordern einen Abstimmungsprozess und eine Beschlussfassung (Transparenz und Offenheit).
Eine Linkliste ist dagegen willkürlich (keine Gewähr der Vollständigkeit und Verbindlichkeit) und permanenter Veränderung unterworfen (keine Gewähr der Dauerhaftigkeit); es fehlt an Verbindlichkeit, Vollständigkeit, Dauerhaftigkeit, Transparenz und Offenheit.
Ferner gibt es zukünftig keine einheitlichen und transparenten Leitlinien und Vorgaben der Landesregierung – eine gesellschaftliche Diskussion über die Rahmenbedingungen des Windkraftausbaus wird somit erschwert.
Welche Auswirkungen der Entfall des Windenergieerlasses im Einzelfall haben wird, ist derzeit noch unklar. Es ist aber davon auszugehen, dass die Bestimmungen des Windenergieerlass, welche den Windkraftausbau fördern, auch weiterhin Anwendung finden; Regelungen, welche den Windkraftausbau behindern, jedoch keine Berücksichtigung mehr finden werden. Zukünftig gibt es für Genehmigungsverfahren keinen verbindlichen Erlass mehr, sondern nur noch Einzelfallentscheidungen (die ggf. intern zwischen Genehmigungsbehörde, Regierungspräsidium und Umweltministerium abgestimmt werden).
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Der grüne Umweltminister Untersteller zieht nun die Initiative an sich und die CDU bleibt außen vor! Da ist nichts zu sehen von der „Schwarzen Handschrift für ein starkes Land“. Wieder einmal wird die CDU von Untersteller am Nasenring durch die Manege gezerrt – mehr Demütigung geht eigentlich nicht. Und die CDU lässt sich das offensichtlich einfach gefallen.
Aber auch die Grünen verraten ihre „Ideale“. Statt einen Politikstil der Offenheit und Beteiligung zu pflegen – werden planerische und rechtliche Unsicherheiten geschaffen und die gesellschaftliche Diskussion über die Rahmenbedingungen des Windkraftausbaus wird erschwert. Die Grünen betreiben Klientelpolitik und verhelfen der Windkraftindustrie zu großen Profiten - zu Lasten von Gemeinwohl, Landschaft, Natur und Anwohnern.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Wahlentscheidungen bei den Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019.
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BÜRGERINITIATIVE „PRO SCHURWALD“
Windenergieerlass
Ein Windenergieerlass ist durch die deutschen Bundesländer verfasserter Erlass, in welchem die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung in dem jeweiligen Bundesland geregelt wird. Vor allem die Bereiche Planungs- und Naturschutzrecht werden durch den jeweiligen Erlass geregelt. Er stellt damit ein Leitfaden für den regionale Windenergienutzung dar. Ein Ziel eines Windenergieerlasses sei unter anderem ein möglichst umwelt- und sozialverträglicher Ausbau der Windenergienutzung.
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Baden-Württemberg
Im Jahr 2011 hat die grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann einen neuen Windenergieerlass eingeführt. Dieser führte zu einem starken Windkraftausbau. In Baden-Württemberg ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.
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Quellen & Hinweise:
Alle genannten Marken, Markennamen und geschützte Warenzeichen sind das Eigentum der Rechteinhaber.[/quote]